Das Bundesförderprogramm für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt den frühzeitigen Austausch alter fossiler Heizungen und den Anschluss an ein Wärmenetz, wenn mindestens 75 % der Wärme aus erneuerbaren Energien oder industrieller Abwärme stammen. Dies gilt sowohl für Einzelmaßnahmen als auch für größere Sanierungsprojekte, die in erster Linie auch auf moderne Heizungen abzielen.
Basisförderung von 30 Prozent
Einkommens-Bonus von 30 Prozent erhalten selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 40.000 Euro für ihre Wohneinheit.
Klimageschwindigkeits-Bonus von 20 Prozent. Diesen Bonus gibt es nur für die vom Eigentümer selbstgenutzte Wohneinheit. Bedingung ist der Austausch von funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- und Nachtspeicherheizungen (ohne Anforderung an das Alter der Heizung) oder von funktionstüchtigen Gasheizungen oder Biomasseheizungen (Holzheizungen), wenn die Inbetriebnahme zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 20 Jahre zurückliegt. Das Gebäude darf nach dem Heizungstausch nicht mehr mit fossilen Energien beheizt werden.
Maximal Zuschuss ist bei 70 Prozent gedeckelt.
Diese Maßnahmen sind förderfähig
Gefördert wird der Anschluss an ein Wärmenetz mit folgenden förderfähigen Komponenten:
Wärmeverteilung auf dem Grundstück des angeschlossenen Gebäudes
Steuer-, Mess- und Regelungstechnik
Technische Vorausetzungen für die Förderung
Gefördert wird der Anschluss an ein Wärmenetz mit folgenden förderfähigen Komponenten:
Energieverbrauchs- und Effizienzanzeige
Dämmung der Rohrleitungen nach GEG
Anpassung der Heizkurve an das Gebäude