Nah- und Fernwärmeausbau

Bis zu 70% Förderung sichern

Vorteile:

  • kein eigener Heizkessel
  • weniger Wartung
  • mehr Platz

Förderung

Das Bundesförderprogramm für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt den frühzeitigen Austausch alter fossiler Heizungen und den Anschluss an ein Wärmenetz, wenn mindestens 75 % der Wärme aus erneuerbaren Energien oder industrieller Abwärme stammen. Dies gilt sowohl für Einzelmaßnahmen als auch für größere Sanierungsprojekte, die in erster Linie auch auf moderne Heizungen abzielen.

  • Basisförderung von 30 Prozent

  • Einkommens-Bonus von 30 Prozent erhalten selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 40.000 Euro für ihre Wohneinheit.

  • Klimageschwindigkeits-Bonus von 20 Prozent. Diesen Bonus gibt es nur für die vom Eigentümer selbstgenutzte Wohneinheit. Bedingung ist der Austausch von funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- und Nachtspeicherheizungen (ohne Anforderung an das Alter der Heizung) oder von funktionstüchtigen Gasheizungen oder Biomasseheizungen (Holzheizungen), wenn die Inbetriebnahme zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 20 Jahre zurückliegt. Das Gebäude darf nach dem Heizungstausch nicht mehr mit fossilen Energien beheizt werden.

  • Maximal Zuschuss ist bei 70 Prozent gedeckelt.

Diese Maßnahmen sind förderfähig

Gefördert wird der Anschluss an ein Wärmenetz mit folgenden förderfähigen Komponenten:

  • Wärmeverteilung auf dem Grundstück des angeschlossenen Gebäudes

  • Steuer-, Mess- und Regelungstechnik

  • Wärmeübergabestationen

Technische Vorausetzungen für die Förderung

Gefördert wird der Anschluss an ein Wärmenetz mit folgenden förderfähigen Komponenten:

  • Energieverbrauchs- und Effizienzanzeige

  • Hydraulischer Abgleich

  • Dämmung der Rohrleitungen nach GEG

  • Anpassung der Heizkurve an das Gebäude

Vorgehen

Alternative zur KfW-Förderung: Steuerbonus für die Sanierung

Wer die Förderung der KfW nicht in Anspruch nehmen möchte, kann die Kosten für seine Übergabestation zwischen 2020 und 2029 von der Steuer absetzen. Verteilt auf drei Jahre wird die Einkommensteuer entsprechend reduziert, was bis zu 20 Prozent der Gesamtkosten abdecken kann. Es müssen die gleichen technischen Mindestanforderungen wie bei der KfW erfüllt werden, die fachgerechte Umsetzung muss ein Fachbetrieb bescheinigen.

Wichtig: Eigentümer:innen können entweder die Förderung oder den Steuerbonus in Anspruch nehmen, eine Kombination ist nicht möglich!

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