Gutachten für Steuerliche Förderung energetischer Gebäudesanierungen

Bei Einzelmaßnahmen zur energetischen Gebäudesanierung sind 20 Prozent der Aufwendungen (max. 40.000 Euro pro Wohnobjekt), verteilt über drei Jahre, steuerlich abzugsfähig. Bei der energetischen Baubegleitung und Fachplanung sind sogar 50 Prozent der hierfür anfallenden Kosten abzugsfähig.

Wichtig! Die Durchführung einer energetischen Sanierungsmaßnahme muss durch eine Bescheinigung des Fachunternehmens oder einer Person mit Ausstellungsberechtigung nach § 88 Gebäudeenergiegesetz (das sind insbesondere Energieberaterinnen und Energieberater sowie Energieeffizienz-Expertinnen und -Experten) bestätigt werden.

Häufig gestellte Fragen

Was wird gefördert?

Gefördert werden folgende Einzelmaßnahmen zur energetischen Gebäudesanierung:
• Wärmedämmung von Wänden
• Wärmedämmung von Dachflächen
• Wärmedämmung von Geschossdecken
• Erneuerung von Fenstern oder Außentüren
• Ersatz oder Einbau sommerlichen Wärmeschutzes
• Erneuerung oder Einbau einer Lüftungsanlage
• Erneuerung der Heizungsanlage
• Einbau von digitalen Systemen zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung
• Optimierung bestehender Heizungsanlagen, sofern diese älter als zwei Jahre sind.

Wo sind die Rechtsgrundlagen für die steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung zu finden?

Für die steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung gelten die nachfolgenden Rechtsgrundlagen:
• § 35c Einkommensteuergesetz, einsehbar unter: www.gesetze-im-internet.de/estg/__35c.html
• Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung (ESanMV), einsehbar unter www.gesetze-im-internet.de/esanmv/.

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