Einzelmaßnahme (BAFA)
Jedes Jahr ohne Sanierung kostet Sie bares Geld!
- Bis zu 70% Förderung pro Wohneinheit erhalten
- Für eine Vielzahl an energetischen Einzelmaßnahmen möglich

Stellen Sie mit uns Förderanträge für eine Vielzahl an Sanierungsmaßnahmen
Stellen Sie mit uns Förderanträge für eine Vielzahl an Sanierungsmaßnahmen
Fassadendämmung
z.B. Erneuerung Ihrer Fassade mit einem Wärmedämmverbundsystem
Fenster- und Türenaustausch
z.B. Austausch der alten Fenster durch neue 3-fach verglaste Fenster
Dacherneuerung
z.B. Einbringung einer Dachdämmung zwischen den Sparren
Kellerdeckendämmung
z.B. Anbringen einer Dämmung der Kellerdecke
Lüftung
z.B. Installation eines Pendelluft-Systems mit Wärmerückgewinnung
Heizungserneuerung
z.B. Austausch der Heizung durch ein neues System
Ablauf des Förderantrags
Schritt 1 – Energie-Effizienz-Experten (EEE) beauftragen.
Als gelisteter Energieberater finden Sie uns in der Liste der Energie-Effizienz-Experten (EEE) des Bundes. In einem ersten Termin besprechen wir die geplante energetische Sanierungsmaßnahme. Dabei geben wir Ihnen Tipps zum Lieferungs- und Leistungsvertrag mit dem Handwerksbetrieb.
Schritt 2 – Lieferungs- und Leistungsvertrag mit dem Handwerksbetrieb abschließen
Holen Sie sich nun mehrere Angebote bei Ihren Handwerksbetrieben ein und entscheiden Sie sich für ein Angebot. Wichtig ist, dass der Lieferungs- und Leistungsvertrag das voraussichtliche Datum der Umsetzung der Maßnahme enthält. Außerdem muss der Vertrag enthalten, dass die Erteilung der Förderzusage durch das BAFA als aufschiebende bzw. die Ablehnung der Förderung durch das BAFA als auflösende Bedingung Vertragsbestandteil ist.
Schritt 3 – TPB erstellen, Förderung beantragen und Genehmigungsbescheid einholen.
Nun erstellen wir ihnen die technische Projektbeschreibung (TPB), in der die geplante Maßnahme erläutert wird. Dabei wird die TPB-ID generiert. Die TPB-ID ist zwei Monate gültig und wird für die Antragstellung benötigt. Zudem stelle ich im BAFA-Portal den Zuschussantrag. Nun prüft das BAFA den Antrag und wir müssen auf den Zuwendungsbescheid warten.
Schritt 4: Maßnahme umsetzen
Sobald wir den Zuwendungsbescheid haben, können Sie Ihre Maßnahme mit dem Handwerksbetrieb umsetzen. Der maximale Zeitraum dafür beträgt 36 Monate und beginnt mit dem Zuwendungsbescheid. Es ist keine Verlängerung möglich.
Schritt 5: TPN erstellen und Verwendungsnachweis einreichen
Nach Umsetzung der Maßnahme erstellen wir den technischen Projektnachweis (TPN). Dafür benötigen wir alle Rechnungen und Nachweise. Der Verwendungsnachweis wird einschließlich aller erforderlichen Unterlagen im BAFA-Portal eingereicht. Dies muss spätestens sechs Monate nach Ablauf des Bewilligungszeitraums erfolgen. Danach verlieren Sie als Antragsteller den Anspruch auf den Zuschuss.
Schritt 6: Auszahlung
Sind alle Unterlagen und Nachweise eingereicht und geprüft, wird der Zuschuss ausgezahlt und der Vorgang abgeschlossen.
Wir unterstützen Sie beim Navigieren durch den Förderdschungel
Welche Förderungen gibt es aktuell?
Wir informieren Sie über aktuelle Förderprogramme von Bund, Länder und Gemeinden und unterstützen bei der Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen.
Wie wird die Förderung beantragt?
Wir stellen sicher, dass alle Voraussetzungen für eine Förderung erfüllt sind und erhöhen Ihre Chancen auf finanzielle Unterstützung für Ihre energieeffiziente Maßnahmen.
Für welche Maßnahmen gibt es Zuschüsse?
Gemeinsam besprechen wir, welche Maßnahmen es gibt (z.B. an der Gebäudehülle: Dämmung, Fenster, Haustür, Anlagentechnik, Errichtung, Umbau oder Erweiterung eines Gebäudenetzes etc.) und welche Maßnahme für Ihr Haus geeignet ist.
Häufig gestellte Fragen
Muss bei einer BAFA-Einzelmaßnahme zwingend ein Energieberater eingebunden werden?
Ja, um die Förderung zu bekommen muss zwingend bei allen BAFA-Einzelmaßnahmen (außer Heizungstausch) ein in der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes geführter Energieberater eingebunden werden.
Wie lange habe ich Zeit, die Maßnahmen umzusetzen?
Nach Erhalt des Zuwendungsbescheids haben Sie 36 Monate Zeit, die Maßnahme umzusetzen. Eine Verlängerung ist nicht möglich.
Wie gestaltet sich der Bewilligungsprozess?
Seit dem 01.01.2024 benötigen Sie für die Stellung eines Förderantrags bereits vorab passende Angebote von Handwerkern. Diese Angebote müssen Sie bestätigen und dann zum Förderinstitut senden.Nach Antragstellung können Sie mit den Maßnahmen starten – allerdings auf eigenes Risiko.
Werden meine Handwerker-Angebote von Enwadi geprüft?
Ja, bevor wir Ihren Förderantrag stellen, überprüfen wir die Förderfähigkeit der Ihnen vorliegenden Angebote. So stellen wir sicher, dass die technischen Mindestanforderungen eingehalten werden.