33% Zuschuss*
*Ausschließlich für Kleine Unternehmen (KU)
für den Austausch vorhandener Produktionsanlagen, die mit Erdgas, Kohle oder Mineralöl oder mit aus Erdgas, Kohle oder fossilem Öl (Mineralöl) gewonnenen Energieträgern betrieben werden, durch elektrisch betreibenden Neuanlagen gefördert.
Es kann beispielsweise Folgendes gefördert werden:
Bäckerei
elektrisch zu betreibende Öfen
Logistik
elektrisch zu betreibende Gabelstapler
Gastronomie
Fritteusen, Öfen, Geschirrspüler
Metallverarbeitung
Härteöfen oder Galvanikanlagen
Es werden folgende investive Maßnahmen zur Elektrifizierung von Kleinen Unternehmen gefördert:
Austausch
Austausch von Bestandsanlagen, die mit Erdgas, Kohle oder fossilem Öl (Mineralöl) oder mit aus Erdgas, Kohle oder fossilem Öl (Mineralöl) gewonnenen Energieträgern betrieben werden, durch ausschließlich elektrisch zu betreibende Neuanlagen.
Umrüstung
Umrüstung von Anlagen, die mit Erdgas, Kohle oder fossilem Öl (Mineralöl), oder mit aus Erdgas, fossilem Öl (Mineralöl) oder Kohle gewonnenen Energieträgern betrieben werden, so dass diese mit elektrischer Energie zu betreiben sind.
Definition Kleine Unternehmen (KU)

Antragsberechtigt sind Kleinstunternehmen und kleine Unternehmen (max. 49 MA und 10 Mio. € Jahresumsatz)