Sie sind gerade bei Ihre Anlagen und Prozessen zu optimieren?
Dann sollen Sie prüfen, ob Ihnen keine Staatliche Förderung entgeht!
- Erhalten Sie bis zu 45 % Förderung.
- Wählen Sie zwischen Direktzuschuss oder zinsgünstigem Darlehen mit Tilgungszuschuss.
- Förderung ist unabhängig von der Unternehmensgröße (KMU / Nicht-KMU) möglich.
- Insgesamt bis zu 20 Mio. € Förderung pro Projekt möglich.


Für den Zuschuss im Förderprogramm „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft“ müssen Unternehmen einen entsprechenden Antrag bei der BAFA oder KFW stellen. Für die Antragsstellung wird ein anerkannter Energie-Effizienz-Experten benötigt, der den Prozess der Fördermittelbeschaffung begleitet. Wir verfügen über die notwendigen Zulassungen, um Sie bestmöglich bei Ihrem Fördermittelprojekt zu unterstützen.
Kein Risiko für Sie
Wir übernehmen das Risiko für die Antragsstellung. Fördermittelbeschaffung auf Erfolgsbasis, denn ohne Förderbescheid entstehen Ihnen keine Kosten.
Ganzheitliche Betreuung
Wir betreuen Sie von der Antragsstellung bis hin zum Nachweisverfahren und der Auszahlung der Förderung durch den Fördergeber.
Übersicht über die Förderelemente der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft
Übersicht über die Förderelemente der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft
Das Programm Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft des BAFA fördert Maßnahmen zur energetischen und ressourcenorientierten Optimierung von Anlagen und Prozessen. Förderfähig sind Unternehmen aller Größen und Branchen. Die Art und Höhe der Fördermaßnahmen richten sich an der Unternehmensgröße und der zu erwartenden CO₂-Einsparung aus.
Modul 1: Querschnittstechnologien
Was wird gefördert?
Investive Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz durch den Einsatz von hocheffizienten und am Markt verfügbaren Technologien. Förderfähig sind Investitionen zum Ersatz oder zur Neuanschaffung von hocheffizienten Anlagen bzw. Aggregaten für die industrielle und gewerbliche Anwendung.
- Elektrische Motoren und Antriebe
- Pumpen
- Ventilatoren
- Druckluftanlagen
- Anlagen zur Abwärmenutzung
- Dämmung von industriellen Anlagen bzw. Anlagenteilen
- Frequenzumrichter
In welchem Umfang wird gefördert?
- Mittelständische Unternehmen: 20 % Zuschuss
- Kleine Unternehmen: 25 % Zuschuss
- Maximal 200.000 € pro Vorhaben
Modul 2: Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien
Die Bereitstellung von Prozesswärme aus folgenden Technologien. Voraussetzung ist, dass deren Wärme zu über 50 Prozent für Prozesse, z. B. Prozesse zur Herstellung, Weiterverarbeitung, Veredelung von Produkten oder zur Erbringung von Dienstleistungen, verwendet wird.
- Wärmeerzeuger aus Solarkollektoranlagen, Wärmepumpen oder Biomasse-Anlagen
- Wärmespeicher für beantragte Wärmeerzeuger,
- Anbindung der beantragten Wärmeerzeuger an die Wärmesenke(n), im Falle einer Wärmepumpe auch die Anbindung an eine oder mehrere erneuerbare Wärmequellen
In welchem Umfang wird gefördert?
Solarkollektoren, Wärmepumpen, Geothermie
- Großunternehmen: 40 % Zuschuss
- Mittelständische Unternehmen: 50 % Zuschuss
- Kleine Unternehmen: 60 % Zuschuss
Biomasse
- Großunternehmen: 20 % Zuschuss
- Mittelständische Unternehmen: 30 % Zuschuss
- Kleine Unternehmen: 40 % Zuschuss
Der maximal mögliche Förderzuschuss beträgt 20 Millionen Euro pro Vorhaben.
Modul 3: MSR, Sensorik und Energiemanagement-Software
Was wird gefördert?
Maßnahmen im Zusammenhang mit der Einrichtung oder Erweiterung eines Energie- oder Umweltmanagementsystems. Sollte die Energiemanagement-Softwarelösung in ein Prozess-/Gebäudeleitsystem integriert sein, sind lediglich die Mehrkosten gegenüber einem vergleichbaren Leitsystem ohne Energiemanagement-Funktionen förderfähig.
- Energie-Management-Software
- Sensoren
- Steuer- und Regelungstechnik
In welchem Umfang wird gefördert?
- Großunternehmen: 25 % Zuschuss
- Mittelständische Unternehmen: 35 % Zuschuss
- Kleine Unternehmen: 45 % Zuschuss
- Maximal 20 Mio. € pro Vorhaben
Modul 4: Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen – Basisförderung
Was wird gefördert?
Maßnahmen zur energetischen und ressourcenorientierten Optimierung von industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen, die zur Erhöhung der Energie- oder Ressourceneffizienz beziehungsweise zur Senkung und Vermeidung des fossilen Energieverbrauchs oder CO₂-intensiver Ressourcen in Unternehmen beitragen.
- Prozess- und Verfahrensumstellungen, die zu Energie- und Ressourceneinsparungen führen
- Maßnahmen zur Nutzung von Abwärme
- Maßnahmen an Anlagen zur Wärmeversorgung, Kühlung und Belüftung von Prozessen
- Maßnahmen zur Reduktion oder Vermeidung von Energie- und Ressourcenverlusten im Produktionsprozess
In welchem Umfang wird gefördert?
Über die Basisförderung können sich kleine und mittlere Unternehmen (KMU) Anlagen fördern lassen, die zu bestimmten Technologiekategorien gehören, ohne hierfür ein umfangreiches Einsparkonzept erstellen zu müssen. Für den Antrag ist ein Nachweis erforderlich, dass der Endenergiebedarf durch den Anlagenaustausch um mindestens 15 % reduziert wird.
- Mittelständische Unternehmen: max. 10 % der förderfähigen Kosten
- Kleine Unternehmen: max. 15 % der förderfähigen Kosten
- Maximal 20 Mio. € pro Vorhaben
Fördergegenstände Basisförderung:
- Elektrisch betriebene Flurförderfahrzeuge
- Servo-elektrisch betriebene Spritzgießmaschinen
- Komponenten zur Optimierung von Biogasanlagen
- Lackierkabinen
- Wasserstrahlschneidanlagen
- Laserschneider
- Filtertürme zur dezentralen Prozessluftaufbereitung
- Elektrisch betriebene Backöfen
- Werkzeugmaschinen
- Pelletpressen, Brikettierpressen
- Geschirrspülmaschinen mit Wärmerückgewinnung oder Wärmepumpe
- Kinoprojektoren
- Elektrische Schweißgeräte
- Kühlmöbel für Lebensmittel
- Solarien
Das Investitionsvolumen muss mindestens 10.000 Euro pro Maßnahme betragen.
Voraussetzungen der Basisförderung
- Berechnung von Effizienzsteigerung und CO₂-Ersparnis
- Ermittlung der förderfähigen Investitionskosten
- Erstellung durch einen unabhängigen und anerkannten Energie-Effizienz-Experten oder unternehmensintern, wenn ein DIN EN ISO 50001 Energiemanagementsystem vorliegt.
Modul 4: Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen – Premiumförderung und Dekarbonisierungsbonus
Was wird gefördert?
Maßnahmen zur energetischen und ressourcenorientierten Optimierung von industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen, die zur Erhöhung der Energie- oder Ressourceneffizienz beziehungsweise zur Senkung und Vermeidung des fossilen Energieverbrauchs oder CO₂-intensiver Ressourcen in Unternehmen beitragen.
- Prozess- und Verfahrensumstellungen, die zu Energie- und Ressourceneinsparungen führen
- Maßnahmen zur Nutzung von Abwärme
- Maßnahmen an Anlagen zur Wärmeversorgung, Kühlung und Belüftung von Prozessen
- Maßnahmen zur Reduktion oder Vermeidung von Energie- und Ressourcenverlusten im Produktionsprozess
In welchem Umfang wird gefördert?
Die Premiumförderung erfolgt technologieoffen für Klein, mittel- und Großunternehmen und bezieht sich auf die Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz von industriellen/gewerblichen Prozessen. Eine Förderung ist nur möglich, wenn anhand eines detaillierten Einsparkonzeptes Treibhausgaseinsparungen in Höhe von 30 % nachgewiesen werden können.
- Großunternehmen: 1.600 €/t CO₂-Einsparung bei max. 25 % der förderfähigen Kosten
- Mittelständische Unternehmen: 2.200 €/t CO₂-Einsparung bei max. 35 % der förderfähigen Kosten
- Kleine Unternehmen: 2.600 €/t CO₂-Einsparung bei max. 45 % der förderfähigen Kosten
- Maximal 20 Mio. € pro Vorhaben
Für ausgewählte Maßnahmen in den Bereichen Abwärmenutzung, Elektrifizierung, Wasserstofferzeugung und -nutzung gibt es zusätzlich ein Dekarbonisierungsbonus von bis zu 10 Prozent.
Fördergegenstände Premiumförderung:
- Prozess- und Verfahrensumstellungen.
- Maßnahmen zur Nutzung von Prozessabwärme.
- Maßnahmen zur Steigerung der Energie- und/oder Ressourceneffizienz von Anlagen zur Wärmeversorgung, Kühlung und Belüftung.
- Maßnahmen zur energie- und/oder ressourceneffizienten Bereitstellung von Prozesswärme oder -kälte.
- Maßnahmen zur Vermeidung von Energie- und/oder Ressourcenverlusten im Produktionsprozess.
- Maßnahmen, die dazu führen, dass statt eines fossilen Energieträgers ein erneuerbarer Energieträger eingesetzt wird.
- Maßnahmen zur Elektrifizierung von Prozessen.
Voraussetzungen der Förderung
- Nachweis der Einsparung anhand eines detaillierten Energieeinsparkonzepts
- Berechnung von Effizienzsteigerung und mindestens 30 % CO₂-Ersparnis
- Ermittlung der förderfähigen Investitionskosten
- Erstellung durch einen unabhängigen und anerkannten Energie-Effizienz-Experten oder unternehmensintern, wenn ein DIN EN ISO 50001 Energiemanagementsystem vorliegt.
Modul 5: Transformationspläne
Die Förderung von Transformationsplänen soll Unternehmen bei der Planung und Umsetzung der eigenen Transformation hin zur Treibhausgasneutralität unterstützen. In Zusammenhang mit der Erstellung eines Transformationsplans kann zudem auch die Verlängerung des Zeitrahmens (Bewilligungszeitraum) für die Umsetzung von Investitionsvorhaben der „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft“ beantragt werden.
- Kosten für die Erstellung und Zertifizierung einer CO₂-Bilanz
- Kosten für die Erstellung des Transformationsplans
In welchem Umfang wird gefördert?
- Großunternehmen: 40 % Zuschuss
- Mittelständische Unternehmen: 50 % Zuschuss
- Kleine Unternehmen: 60 % Zuschuss
- Maximal 60.000 Euro Förderzuschuss
Für Unternehmen, die in einem Netzwerk der Initiative Energieeffizienz- und Klimaschutz-Netzwerke angemeldet sind und aktiv daran teilnehmen, erhöht sich die Förderquote um 10 Prozentpunkte und der maximal mögliche Förderzuschuss erhöht sich auf 90.000 Euro.
Modul 6: Elektrifizierung von Kleinen Unternehmen
Was wird gefördert?
Der Austausch vorhandener Produktionsanlagen, die mit Erdgas, Kohle oder Mineralöl oder mit aus Erdgas, Kohle oder fossilem Öl (Mineralöl) gewonnenen Energieträgern betrieben werden, durch elektrisch oder mit Erneuerbaren Energien zu betreibenden Neuanlagen. Förderfähig ist nicht nur der Austausch, sondern auch die entsprechende Umrüstung von Bestandsanlagen.
- Austausch vorhandener Produktionsanlagen, die mit fossilen Energieträgern betrieben werden, durch ausschließlich elektrisch zu betreibende Neuanlagen
- Umrüstung vorhandener Produktionsanlagen, die mit fossilen Energieträgern betrieben werden, so dass diese Anlagen ausschließlich mit elektrischer Energie zu betreiben sind.
Folgende Energiequellen gelten für dieses Modul als Erneuerbaren Energien:
- Erneuerbare geothermische-/hydrothermische-/aerothermische Quellen
- Sonnenstrahlung
- Abwärme
In welchem Umfang wird gefördert?
- Kleine Unternehmen: 33 % Zuschuss
- Maximal 200.000 € pro Vorhaben